Artikel-Schlagworte: „Verpflichtung“
Wichtige Info:
Donnerstag, 16. Juli 2009 um 13:02 Uhr | Author: S. Theisinger |
Liebe Leser,
die Stadt verpflichtet die gesamte WEG zum Kehr- und Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg über seine komplette Länge, die an das WEG Eigentum (Sonder- und Gemeinschaftseigentum) angrenzt.
Die rechtliche Vorgabe der Stadt Mannheim wurde recherchiert und diese lautet:
Wer ist zuständig für den Winterdienst, wenn mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang oder Zufahrt zu einer Straße haben?
Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zu einer Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so müssen beide dafür sorgen, dass der Gehweg im Falle von Eis und Schnee geräumt und bestreut ist.
• Wer muss Räumen und streuen, wenn zwei Grundstücke durch einen Gehweg getrennt sind?
Sind beide Grundstücksseiten bewohnt, so sind auch beide Parteien verpflichtet, im Falle von Eis und Schnee zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung erstreckt sich jeweils bis zur Mitte des Gehwegs.
Das heißt also genau: Solange wir keinen Zugang (Tor oder Treppe) zum Gehweg und einen Zaun als Abgrenzung haben, ist die WEG nicht für den Räumdienst verantwortlich und auch nicht für finanzielle Schäden, die daraus entstehen könnten.
ABER: Bisher hat die Stadt diesen Weg auf eigene Kosten räumen lassen, da es sich um einen Schulweg handelt. Komisch, dass wir, kaum eingezogen, nun in die Pflicht genommen wurden, die anderen 3 Häuser, am Weg jedoch bisher nicht. Diese wurden auch noch nicht informiert, dass sie nun auch zuständig sind. Kaum hat die Stadt die Chance, Geld zu sparen, nutzt sie diese.
Jede Wette, bald wird der Weg erneuert und wer darf zahlen? Die Anlieger!!!
Wir finden: Das ist eine Schw…erei!